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Jugend­sozialarbeit

Geförderte Projekte aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union

 © Fotolia/oneinchpunch

Jugend- und Schulsozialarbeit richtet sich mit ihren Angeboten an junge Menschen im Alter von 10 Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, welche aufgrund sozialer Benachteiligungen und/ oder individueller Beeinträchtigungen im besonderen Maße sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Die Förderung von sozialer Integration, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Eingliederung in die Arbeitswelt stehen hier ebenso im Vordergrund wie die Befähigung hin zu einer eigenständigen Lebensweise (vgl. § 13 SGB VIII, 13a SGB VIII).

Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag u.a. mittels finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozialfonds in den Bereichen Jugendsozialarbeit in Jugendtreffs, Schulsozialarbeit, Straßensozialarbeit (Streetwork) und der Jugendberufshilfe.

Träger der Jugendsozialarbeit sind freie Träger der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Schwerin.

Jugendsozialarbeit in den Jugendtreffs
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Die Jugendsozialarbeit in den Jugendtreffs begegnet mit ihren Angeboten den Schwierigkeiten der jungen Menschen bei deren individuellen Alltagsbewältigung, unterstützt sie im sozialen Lernen/ Miteinander und im Umgang mit sozialen Medien. Die Förderung von Jugendsozialarbeit dient u.a. dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist.

Hierbei wird seitens der Sozialarbeiter*innen auf die zunehmenden multikomplexen Problemlagen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingegangen – wie z.B. Leben in Familien mit psychisch kranken und/ oder suchtkranken Eltern, Schwangerschaften von Minderjährigen, Abhängigkeits- und Suchtproblematiken, psychischen Auffälligkeiten etc.).

Schulsozialarbeit an Schulen
 © Fotolia/yanlev

Schulsozialarbeit ist in Mecklenburg-Vorpommern seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der Jugendhilfe- und Bildungspolitik. Sie wird von professionellen Fachkräften in allen Schularten und deren sozialem Umfeld angeboten. Sie bedient sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Methoden.

Durch ihre beratende und vermittelnde Tätigkeit unterstützen die Sozialarbeiter*innen die Schüler*innen in deren individuellen Lebens- und/ oder Problemlagen, sowie im sozialen Miteinander an der Schule. Ziele sind hierbei u.a. Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken und mit den Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und weiteren Fachkräften gemeinsam die Stärken und Ressourcen der einzelnen Schüler*innen herauszuarbeiten. Insbesondere die ESF-geförderten Schulsozialarbeiter*innen entwickeln dabei mit den Schüler*innen Lebensperspektiven, um die Ausbildungsfähigkeit und spätere Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

In Schwerin werden ab dem Jahr 2023 drei Fachkräfte aus dem Programm sozialraumorientierte Schulsozialarbeit gefördert. Hierbei haben die Fachkräfte den zusätzlichen Auftrag das soziale Umfeld der Schüler*innen und bestehende sozialräumliche Unterstützungspotentiale in deren Arbeit mit einzubeziehen. Die Schule soll als Lern- und Lebensort verstanden und gelebt werden. Hierfür können auf Grundlage der Interessen der Schüler*innen und mit Unterstützung von außerschulischen Kooperationspartnern neue Angebote und Projekte initiiert werden.

Straßensozialarbeit
 © Evangelische Jugend Schwerin

Straßensozialarbeit richtet sich an Kinder und junge Menschen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (nach § 7 Abs. 1 ff. SGB VIII), die sich einzeln, in Szenen oder Cliquen im öffentlichen Raum aufhalten oder diesen als bedeutsamen Bestandteil ihrer Lebenswelt definieren. Es wird sich auf diejenigen konzentriert, welche von einrichtungszentrierten Angeboten der Jugend- und Jugendsozialarbeit und gesellschaftlichen Integrationsbemühungen nicht erreicht werden oder diese ablehnen. Straßensozialarbeit verhindert bzw. verringert dabei die Stigmatisierung und Ausgrenzung der oben beschriebenen jungen Menschen. Die in Schwerin tätigen Straßensozialarbeiter*innen bieten lebensweltorientierte Unterstützung an, die die soziale Integration fördern und Lebensbedingungen verbessern. Daraus ergeben sich Ziele wie z.B. die Stärkung der Selbsthilfepotentiale der jungen Menschen, das Erschließen gesellschaftlicher Ressourcen zur Integration und Hilfe (Fremdhilfepotentiale), das Initiieren gruppenbezogener Lernprozesse solidarischen Handelns und gegenseitiger Unterstützung, die Vermittlung in Hilfen auf Bedarfe der Lebensbewältigung (z.B. Hilfen zur Erziehung, Ausbildung, Arbeitssuche, SGB-II-Leistungen, Wohnen, Familie, Gesundheitsfürsorge, Sucht- und Schuldnerberatung), die Unterstützung und Begleitung der jungen Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebens-, Bildungs- und Berufswegplanung.

Jugendberufshilfe
 © Fotolia/contrastwerkstatt(2)

Die Unterstützung im Bereich der Jugendberufshilfe wird in der Landeshauptstadt Schwerin u.a. mittels der 2. Förderphase des ESF-Bundesmodellprogramms im Zeitraum in benachteiligten Stadtteilen umgesetzt.

Das ressortübergreifende ESF‐Vorhaben unterstützt junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit, Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Ziel ist, mit freiwilligem Zugang individuelle Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit zu überwinden, eine schulische, berufliche und soziale Integration zu ermöglichen sowie durch verzahnte Kooperationen mit den Netzwerkpartnern Fehlzuweisungen zu vermeiden als auch bestehende Förderlücken zu schließen.  

Zur Umsetzung des Modellprogramms JUSTiQ arbeiten in der Landeshauptstadt Schwerin der Fachdienst Jugend, die AWO Schwerin und die RegioVision Schwerin in enger Kooperation unter dem Projektnamen „JuSt 2.0“ zusammen.

In der zentralen Anlaufstelle für das Fördergebiet Mueßer Holz/ Neu Zippendorf im Campus am Turm stehen die Projektmitarbeiter*innen den jungen Menschen zur Verfügung.

Es werden die Angebote der niederschwelligen Beratung und des Case Managements zur Erreichung der o.g. Ziele für Heranwachsende, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien umgesetzt.

Durch die Landeshauptstadt Schwerin erfolgt eine Verzahnung und Koordinierung der Netzwerkpartner.

Das Vorhaben „JuSt 2.0“ wird im Rahmen des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

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