Jugend- und Schulsozialarbeit richtet sich mit ihren Angeboten an junge Menschen im Alter von 10 Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, welche aufgrund sozialer Benachteiligungen und/ oder individueller Beeinträchtigungen im besonderen Maße sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Die Förderung von sozialer Integration, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Eingliederung in die Arbeitswelt stehen hier ebenso im Vordergrund wie die Befähigung hin zu einer eigenständigen Lebensweise (vgl. § 13 SGB VIII, 13a SGB VIII).
Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag u.a. mittels finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozialfonds in den Bereichen Jugendsozialarbeit in Jugendtreffs, Schulsozialarbeit, Straßensozialarbeit (Streetwork) und der Jugendberufshilfe.
Träger der Jugendsozialarbeit sind freie Träger der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Schwerin.