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Rettungsdienst

Notfallrettung & Krankentransport

 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

Der Rettungsdienst ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern eine öffentliche Aufgabe, die in Trägerschaft der Kreisfreien Städte und Landkreise steht. In der Landeshauptstadt Schwerin sind sowohl die Verwaltungsaufgaben des Trägers als auch die Leistungserbringung für die Notfallrettung, der Krankentransport sowie der Intensivtransport beim Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst angesiedelt. Darüber hinaus ist der DRK Kreisverband Schwerin für den Krankentransport beauftragt.

Notfallrettung
 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

Die Berufsfeuerwehr führt in der Landeshauptstadt die Notfallrettung durch. Bei lebensbedrohlichen Verletzungen, akuten Erkrankungen mit schwerer Gesundheitsgefahr sowie bei sonstigen Not- und Unglücksfällen, bei denen Gefahr für Leben und Gesundheit bestehen, ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 zu erreichen. In Schwerin stehen bis zu 5 Rettungswagen für die Versorgung von Patienten zur Verfügung. Außerdem werden zwei Notarztfahrzeuge eingesetzt. Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes rücken pro Jahr etwa 18.500 mal zu Notfalleinsätzen aus. 

Die Patientenversorgung obliegt Rettungsassistenten, Notfallsanitätern, Rettungssanitätern und Notärzten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rettungsdienst sind umfangreich medizinisch geschult. Sie bilden sich an unserer Rettungsdienstschule und bei externen Bildungseinrichtungen regelmäßig fort. Ein großer Teil des nichtärztlichen Personals ist bereits zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin weiterqualifiziert. Dieser Beruf besteht erst seit 2014 und setzt gegenüber den bisherigen Rettungsassistenten sowohl vertieftere medizinische Kenntnisse voraus und führt zu einer breiteren Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Notfallversorgung. Für die Durchführung des Rettungsdienstes sind über 55 Planstellen im Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst vorhanden. Derzeit werden vier neue Notfallsanitäter in einer dreijährigen Berufsausbildung qualifiziert.

Alle Berufsfeuerwehrleute in Schwerin sind auch mindestens Rettungssanitäter und können somit im Rettungsdienst eingesetzt werden. Steht einmal kein freier Rettungswagen zur Verfügung, kann auch die Feuerwehr eine qualitativ hochwertige medizinische Erstversorgung übernehmen. Dazu sind auch unsere Feuerwehrfahrzeuge mit medizinischer Ausrüstung ausgestattet.

Krankentransport
 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

Aufgabe des Rettungsdienstes ist auch die Durchführung von Krankentransporten, bei denen eine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig ist.

Beispielsweise sind die Gabe von Sauerstoff, die Überwachung des Patientenzustandes mittels geeigneter Diagnostik oder eine medizinisch-fachliche Lagerung des Patienten / der Patientin zu nennen. Die Notwendigkeit ist durch einen Arzt auf der Verordnung zu kennzeichnen.

Für den Rettungsdienstbereich Schwerin betreibt der DRK Kreisverband Schwerin e.V. im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin tageszeitabhängig bis zu zwei Krankentransportfahrzeuge. In den Abend- und Nachtstunden werden Krankentransporte durch die Rettungswagen der Berufsfeuerwehr übernommen.  

Bitte melden Sie Krankentransporte in der Region Westmecklenburg über die Rufnummer 0385/48934992 bei der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg an. Um frühzeitige Anmeldung wird gebeten, damit eine vorausschauende Disposition der Krankentransportfahrzeuge möglich ist.

Für die Anmeldung eines Krankentransportes, für den die Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden sollen, ist nach den Bestimmungen der Krankentransportrichtlinie sowie des SGB V, § 60, eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vor der Durchführung eines Krankentransportes notwendig. Für regelmäßige Fahrten werden durch die Krankenkassen auch dauerhafte Genehmigungen erteilt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Integrierte Leitstelle Westmecklenburg
Großschadensereignis - MANV
 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

Der Rettungsdienst trifft nicht nur Vorsorge für individuelle Notfälle - auch bei einem Großschadensereignis mit vielen Verletzten muss eine Versorgung garantiert werden. Dazu sind spezielle Versorgungskonzepte  für den sogenannten Massenanfall von Verletzten (MANV) aufgestellt. Teil der Konzeption ist die Einrichtung von Führungsdiensten des Rettungsdienstes, welche viele Rettungskräfte an einer Einsatzstelle koordinieren. Beim Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst stehen ein Leitender Notarzt / eine Leitende Notärztin sowie ein Organisatorischer Leiter / eine Organisatorische Leiterin jeweils in Rufbereitschaft zur Verfügung und können durch die Leitstelle direkt zum Einsatzort alarmiert werden.

Bei der Berufsfeuerwehr steht ein Fahrzeug mit medizinischer Ausrüstung für die Erstversorgung von 35 verletzten Personen zur Verfügung. Bei Bedarf können zudem weitere Rettungsdienstfahrzeuge durch Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr besetzt werden. Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen des DRK Kreisverbandes Schwerin e.V. bringen weitere Krankentransportfahrzeuge des Katastrophenschutzes zum Einsatz und können an der Einsatzstelle einen Versorgungs- und Betreuungsbereich mit Zelten errichten. Weitere Hilfe kann bei den umliegenden Rettungsdiensten sowie durch Rettungshubschrauber, auch aus anderen Bundesländern, angefordert werden.

In der Vorsorgeplanung sind auch die Behandlungskapazitäten der umliegenden Krankenhäuser berücksichtigt, sodass Patienten nach der Versorgung vor Ort schnell in eine Klinik gebracht werden können.

Benutzungsentgelte/Rettungsdienstabrechnung
 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

In der Eigenschaft als Rettungsdienstträger ist die Landeshauptstadt berechtigt und verpflichtet, Benutzungsentgelte für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zu erheben. Diese werden durch den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst entweder direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet oder der Patient / die Patientin erhält eine Rechnung an die Privatanschrift. Für einige Krankenkassen wird der Eigenanteil direkt durch den Rettungsdienstträger mit dem Patienten / der Patientin abgerechnet, andere Krankenkassen übernehmen diese Leistung selbst. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse. Können Sie für Krankentransporte keine Genehmigung zu Transportbeginn nachweisen, so wird der Transport zunächst auf private Rechnung durchgeführt und abgerechnet, es sei denn, die Genehmigung kann im Nachgang erwirkt werden.

Um die Abrechnung der Benutzungsentgelte zu erleichtern, erheben die Einsatzkräfte während des Einsatzes persönliche Daten wie Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse und Versichertennummer. Hierzu händigen Sie den Einsatzkräften am besten Ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte aus.

Die Benutzungsentgelte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes M-V zwischen dem Rettungsdienstträger (Landeshauptstadt Schwerin) und einer Anzahl gesetzlicher Krankenkassen verhandelt und gelten dann für alle Versicherten. Sie werden ebenfalls auf private Nutzer angewendet und durch die Privaten Krankenversicherer anerkannt. Die Höhe der Benutzungsentgelte richten sich nach der Art der Leistung (Krankentransport, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug) pro Patient und Einsatz. Sie bemessen sich nach den Kosten, die dem Träger zur Aufstellung und Durchführung eines bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienstes nach dem Gesetz entstehen (Kostendeckungsprinzip). Sie werden in regelmäßigen Abständen angepasst und unterscheiden sich von Rettungsdienstträger zu Rettungsdienstträger. Maßgeblich für das konkrete Entgelt ist dabei die Zuordnung zum Rettungsdienstträger für das Fahrzeug, welches die Transportleistung / ärztliche Leistung erbringt.

Neue Rettungswagen in Kofferbauweise

Der neue RTW rückt von der Hauptwache zu einem Einsatz aus. © Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst

Im Jahr 2021 wurde beim Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst einer der zwei neuen RTW (Rettungswagen) in Kofferbauweise in Betrieb genommen. Am 26.01.2022 ging schließlich der zweite Rettungswagen in Dienst. Dies stellt im Vergleich zu den bisherigen Rettungswagen einen signifikanten Wechsel dar, da bisher alle RTW in Kastenbauweise beschafft worden waren. Kofferbauweise bedeutet hier, dass der Aufbauhersteller einen Kofferaufbau nach Kundenwunsch auf ein fertiges Fahrgestell aufbaut. Ein solcher Koffer kann nach Erreichen der Lebensdauer des Fahrgestells anschließend abgenommen und auf ein neues Fahrgestell aufgesetzt werden und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Fahrzeugs. Die bisherigen Kastenfahrzeuge hingegen werden schon vom Fahrzeughersteller als Kastenwagen ausgeliefert (ähnlich einem normalen Lieferwagen) und die Ausbaufirma stattet das Innere des RTW mit den Einbauten aus.

Die Vorteile des Kofferaufbaus sind neben der Möglichkeit zum Recycling vor allem das verbesserte Raumangebot. Dadurch hat in Zukunft beispielsweise ein zusätzlicher Praktikant Platz. Außerdem steht dem medizinischen Fachpersonal mehr Platz zur Behandlung des Patienten zur Verfügung. Ein neues Tragensystem vom Typ "Stryker Power Load" wurde in den neuen Aufbau integriert, um Personen mit einem Gewicht von bis zu 250 kg transportieren zu können. Zusätzlich wurde ein Wechselrichter eingebaut, der einen Inkubator mit der notwendigen Wechselspannung bei längeren Wegstrecken versorgen kann. Die eingebaute Klimaanlage ist besonders leistungsfähig, um in heißen Sommermonaten den Behandlungsraum entsprechend zu kühlen. Eine Neuheit durch den Kofferaufbau: Geräte wie die Vakuummatratze, eine Schaufeltrage, der Evakuierungsstuhl, die Sauerstoffversorgung und die Zentralelektrik sind jetzt über die Seitenfächer auf der Außenseite zu erreichen. Dies erleichtert zum Einen die Geräteentnahme und zum Anderen die Wartung und Pflege des Fahrzeugs. Die neuen RTW verfügen jeweils über eine zulässige Gesamtmasse von 5 Tonnen.

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Kontakt

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
ÄLRD Ärztliche Leitung

Herr DM Jörg Allrich

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-115
+49 385 5000 117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Qualitätssicherung Rettungsdienst

Frau Cathrin Richter
Sachbearbeiterin

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-134
+49 385 5000 117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Fachgruppe Einsatzorganisation

Herr StBAR Hannes Gillwald
Fachgruppenleiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-109
+49 385 5000 117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Sachbearbeiter Rettungsdienst

Herr HBM Heiko Henschel

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-130
+49 385 5000-117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Sachbearbeiter Rettungsdienst

Herr Martin Schmidt

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

0385 5000 135
0385 5000 117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Wachabteilungsführer Rettungsdienst

Herr Marcel Jerzi

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

0385 5000 193
0385 5000 117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Stellv. Wachabteilungsführer Rettungsdienst

Herr Martin Gonschorek

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

0385 5000 192
0385 5000 117