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Fördermittel

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Eigentümer sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Denkmale denkmalgerecht zu erhalten. Entsprechend §§ 6 und 24 Denkmalschutzgesetz M-V können sie dabei vom Land M-V und/ oder der Stadt Schwerin, nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte, durch Zuwendungen unterstützt werden.

Richtline zur Gewährung von Zuschüssen
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bauen und Denkmalpflege
Fachgruppe Denkmalpflege

Frau Steffi Rogin
Leiterin
Raum: 1054

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin