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Steuer­begünstigungen

Wann kann ich bauliche Maßnahmen geltend machen?

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommenssteuergesetz kann der steuerpflichtige Eigentümer bauliche Maßnahmen, die der denkmalgerechten Erhaltung und sinnvollen Nutzung des Kulturgutes dienen und auch erforderlich sind, geltend machen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bauen und Denkmalpflege
Fachgruppe Denkmalpflege

Frau Norina Kik
Sachbearbeiterin Steuer
Raum: 1.052

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin