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Welterbe und Denkmalschutz

Denkmalschutz und Welterbe - die UNESCO Welterbekonvention

 © Jörn Lehmann

Die UNESCO hat 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" – Welterbekonvention – verabschiedet. Inzwischen haben 193 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.

Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der „Einzigartigkeit“, d.h. ihres „außergewöhnlichen universellen Wertes“, die Kriterien der „Authentizität“ bzw. der „Integrität“ erfüllen und darüber hinaus ein überzeugender Erhaltungsplan – „Managementplan“ vorliegt. In Deutschland sind 41 Denkmäler auf der Welterbeliste der UNESCO (Stand Juli 2016) verzeichnet. Sie stehen unter dem Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 1052 Denkmäler in 165 Ländern. Davon sind 814 Kulturdenkmäler und 203 Naturdenkmäler. Weitere 35 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an (Stand Juli 2016). Die deutschen Welterbestätten haben sich in dem Verein UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. zusammengeschlossen.

 

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