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Schöffenwahl 2023: Schwerinerinnen und Schweriner werden gesucht 31.08.2022

 © AA+W/Adobe Stock

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 gewählt.

In der Landeshauptstadt Schwerin werden für das Amtsgericht Schwerin 50 Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und 25 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen benötigt. Für das Landgericht Schwerin werden 30 Hauptschöffinnen und Hauptschöffen und 50 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen gebraucht.

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin schlägt in etwa doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittel-punkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Landeshauptstadt Schwerin wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Interessenten können sich bis zum 28. Februar 2023 für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Wahlbehörde Schwerin, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin, Steffen Liebknecht, E-Mail: slieb-knecht@schwerin.de schriftlich bewerben.

Das entsprechende Bewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste und weitere Informationen über die Schöffenwahl 2023 sind unter www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/schoeffenwahlen/ abrufbar.

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