Bodenschutz- und Maßnahmenflächen
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Im Falle des Schutzgutes Boden besteht oft ein Defizit an geeigneten Schutzmaßnahmen bei Bauvorhaben sowie an Maßnahmenkonzepten bzw. geeigneten Flächen zur Umsetzung eines schutzgutbezogenen Ausgleichs. Für Schwerin wurden daher auf Grundlage der o. g. Bodenbewertungen und der Ergebnisse eine Reihe von Maßnahmen zum Bodenschutz erarbeitet sowie Vorschläge aufgeführt, auf welchen Flächen solche Maßnahmen sinnvoll durchgeführt werden können. Die vorgeschlagenen Bodenschutz- und Maßnahmenflächen sind eine Hilfestellung bei der Suche nach bodenbezogenen, naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen. Sie haben den Erhalt und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen sowie auch die naturschutz- und gewässerschutzfachliche Aufwertung von (degradierten) Flächen im Fokus. Die unterschiedlichen Bodenschutz- und Maßnahmenflächen können sich überschneiden, da sich eine Fläche oft für mehrere Maßnahmen eignet. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung, welche zu den Maßnahmen mit der größten positiven Wirkung auf den Boden zählen. Versiegelte Flächen ohne natürliche Bodenfunktionen können nach ihrer fachgerechten Renaturierung wieder das volle Spektrum an Bodenfunktionen wahrnehmen. Damit einher gehen viele weitere positive Aspekte, wie z. B. der Schutz vor Hochwasser durch die Schaffung von Retentionsräumen oder die Kühlleistung von Böden im Sommer, was besonders in dicht besiedelten und stark bebauten Gebieten einen sehr hohen Stellenwert hat. Das Thema Entsiegelung wird auch im Klimaanpassungskonzept von Schwerin in Bezug auf humanbioklimatische Faktoren aufgegriffen. Auch sogenannte Schotter- oder Kiesgärten können als teilversiegelte Flächen angesehen werden und sind nach Landesbauordnung M-V nicht zulässig, da alle nicht überbauten Flächen begrünt oder bepflanzt werden sollen. Hintergrund ist auch eine insektenfreundliche Gestaltung von Gartenanlagen und das Belassen oder Herstellen der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden.
Wiedervernässung und Revitalisierung von Moorböden durch Entfernung von nicht mehr notwendigen Drainagen und Abflüssen ist eine bodenaufwertende Maßnahme um Wiedervernässungsräume zu schaffen, die einen hohen ökologischen Stellenwert erreichen können und sich auch positiv auf andere Umweltmedien auswirken (Artenschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Klimaschutz). Bereits durchgeführte oder noch laufende Revitalisierungsmaßnahmen finden sich im Bereich des Siebendörfer Moores, des Lankower Torfmoores, des Versumpfungsmoores Lankower See sowie des Schelfvoigtsteichs (Hochmoor). Auch im Leitbild der LH Schwerin (LHS 2020) wird unter dem Leitthema Kultur und Natur die Renaturierung von Niedermoorflächen genannt. In Abstimmung und Zusammenarbeit mit Natur-, Gewässer- und Klimaschutzbereichen werden mittel- bis langfristig weitere Moorrevitalisierungsprojekte angestrebt (z. B. Bereich Wiesenweg in Zippendorf).
Oberbodenauftrag auf landwirtschaftliche Flächen führt neben der Bodenverbesserung auch zu einer sinnvollen Verwertung von Oberböden, die bei Baumaßnahmen anfallen. Durch zusätzliches Bodenmaterial wird z. B. Humus angereichert, der Sickerweg von Wasser verlängert, was eine höhere Filter- und Pufferkapazität des Bodens für Schadstoffe bedeutet, und gleichzeitig die Funktion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und damit auch die Bodenfruchtbarkeit erhöht. Um eine fachgerechte Durchführung dieser Maßnahme und eine nachhaltige Bodenverbesserung zu gewährleisten, sollte bei der Planung und Durchführung eines Bodenauftrags auf Ackerflächen eine Fachkraft mit bodenkundlichem Sachverstand (Bodenkundliche Baubegleitung) sowie die LMS Agrarberatung GmbH in Rostock als Fachbehörde mit hinzugezogen werden.
Maßnahmen gegen Schadverdichtung leiten sich aus der o. g. Verdichtungsempfindlichkeit der Böden ab und sind v. a. auf Baustellen in sensiblen Bereichen notwendig (kein Befahren und Umlagern von zu nassen Böden, Auslage von Baggermatratzen, Abtrag Oberboden und Aufschottern bei der Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen etc.). In der Landwirtschaft gelten hierfür die Anforderungen gemäß § 17 BBodSchG (Bearbeitungs- bzw. Pflugtiefe wechseln, Fahren außerhalb der Pflugfurche, kein Befahren von zu nassen Böden, Einsatz von leichten Maschinen, Verringerung der Bodenbearbeitungsintensität, mechanisch oder biologische Tiefenlockerung durch den Anbau tiefwurzelnder Pflanzen), für die Forstwirtschaft die Festlegungen des Bundeswaldgesetzes und den Forst- und Waldgesetzen der Länder.
Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland bedeutet eine geringere Beanspruchung des Bodens durch eine geringere Bewirtschaftungs- und somit geringere Bearbeitungsintensität. Auch die Umwandlung von Acker in Grünland ist i. d. R. eine Art Extensivierung. Auch die Ausweisung von Schutzgebieten kann zum Schutz solcher Flächen beitragen, da somit angepasste Bewirtschaftungskonzepte erarbeitet und festgelegt werden können. Der Schutz, die Sanierung und Neuanlage von Röhrichten, Hecken und Kleingewässern wird im Leitbild der LH Schwerin (LHS 2020) unter dem Leitthema Kultur und Natur vorgeschlagen, was auch zu einer Extensivierung der entsprechenden Flächen und somit zum Bodenschutz beitragen kann. Die Moore in Schwerin bedürfen in besonderem Maße Schutzvorkehrungen, da sie unter einer nicht fachgerechten Bewirtschaftung (z. B. Befahren mit bzw. Nutzung von ungeeigneter Technik, Umnutzung als Acker) besonders gefährdet gegenüber Verdichtung und Zerstörung sind.
Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosion auf Landwirtschaftsflächen sind z. B. eine konservierende bzw. pfluglose Bearbeitung, Fruchtfolgeänderung, Aufbau und Erhalt stabiler Bodenaggregate, angepasste Saattechniken, Dauerbegrünung (auch im Winter durch Zwischensaat bzw. Gründünger), Barrieren (Anlegen von Kleinterrassen und Dämmen, Hochrainen, Hecken, Ackerrandstreifen, Windschutzstreifen etc.), hangparallele Bodenbearbeitung, dem Belassen der Erntereste vor Ort sowie der Erhöhung der Infiltration durch mechanische oder biologische Tiefenlockerung und gleichzeitiger Erhöhung der organischen Substanz (durch den Anbau von tiefwurzelnden Pflanzen wie Luzerne, Lupine, Ölrettich, Ackerbohne).
Ökologischer Landbau bzw. die Umstellung konventionell bewirtschafteter Flächen auf eine ökologische Bewirtschaftung mit bodenschützender und humusanreichernder Bodenbearbeitung kann in Mecklenburg-Vorpommern als naturschutzrechtliche Kompensation anerkannt werden. Die ökologische Bewirtschaftung fördert durch unterschiedliche Maßnahmen wie z. B. geeignete Fruchtfolgen, organische Düngung und Verzicht auf Pestizide die Humusbildung und das Bodenleben, was wiederum zu einer höheren und nachhaltigeren Bodenfruchtbarkeit beiträgt.
Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen zur Erfassung des aktuellen Zustandes von Böden (Dokumentation) sowie zur langfristigen Überwachung ihrer Veränderungen (Monitoring) und der Ableitung von Entwicklungstendenzen (Prognose).
Weitere Informationen zu Bodenschutzmaßnahmen und -flächen in Schwerin finden Sie im 6. Kapitel des Bodenschutzkonzeptes.