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Stadtkasse

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Zahlungsverkehr

Die Stadtkasse führt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung über verschiedene Bankkonten und ist auch Ihr Ansprechpartner bei Bezahlverfahren, Zahlungsrückständen sowie nach Mahnung und Zwangsvollstreckung. Reichen die Einzahlungen nicht aus, um Auszahlungen zu leisten, werden Liquiditätskredite aufgenommen.

Bankverbindungen & SEPA-Lastschrift

Änderung der Bankverbindung

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert und nehmen Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so geben Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung bekannt. Füllen Sie dazu bitte die Teilnahmeerklärung am Bildschirm aus, drucken Sie diese und senden Sie per Post oder Fax +49 385 545–1479 an die folgende Adresse:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Stadtkasse
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin

Formular Änderung der Bankverbindung

Änderung der Anschrift

Mit Ihrer Information über eine Änderung Ihrer Anschrift helfen Sie selbst mit, Ihnen die Post zuverlässiger zu übersenden. Füllen Sie dazu bitte das Formular am Bildschirm aus, drucken Sie dieses und senden Sie es per Post oder Telefax +49 385 545–1479 an die oben genannte Anschrift.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Stadtkasse
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin

Formular Änderung der Anschrift

Mahnung und Zwangsvollstreckung

Sollten Sie die Fälligkeit einer Zahlung doch einmal übersehen haben, werden Sie von der Stadtkasse durch eine schriftliche Mahnung an die Zahlung erinnert. Haben Sie uns einen Zustellvertreter benannt, werden Sie über eine ihm zugesandte Mahnung ebenfalls schriftlich benachrichtigt. Wenn Sie trotzdem nicht zahlen, wird sich die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihnen wird dann schriftlich angekündigt, dass die Stadtkasse nun das Zwangsvollstreckungsverfahren einleitet. Reagieren Sie darauf nicht umgehend, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen folgen. 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sollten Sie in gewerberechtlichen oder anderen Verfahren aufgefordert werden, eine Bestätigung der Landeshauptstadt Schwerin beizubringen, nach welcher Sie der Stadtkasse keine Zahlungen schulden, können Sie diesen Vordruck nutzen. Es entstehen Gebühren in Höhe von 15,00 € je Bescheinigung.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Herr Michael Schlag
Kassenleiter
Raum: 3.092

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+ 49 385 545-1471
+ 49 385 545-1479

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Frau Margitta Hinz
Sachbearbeiterin Datenverarbeitung
Raum: 3.096

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1488
+49 385 545-1479

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Herr Dirk Tümmel
Leiter Vollstreckung
Raum: 3.103

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1522

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