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Städtischer Haushalt

© Fotolia/Stockfotos-MG

FAQs

Was ist eine Haushaltssatzung?

Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern regelt, dass die Landeshauptstadt Schwerin für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Diese kann auch Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthalten. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erfolgte erstmals die Festsetzung für beide Haushaltsjahre. Die Stadtvertretung hat die Haushaltssatzung zu beschließen. Die Rechtaufsichtsbehörde, das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, erteilt sodann die Genehmigung. Sofern die Genehmigung vorliegt wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: 

  • Haushaltsplan
  • Höchstbetrag aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde
  • Steuerhebesätze
  • Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Was ist ein Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Er beinhaltet alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde alle anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen sowie alle notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin.

Was sind Wirtschaftspläne?

Jeder Eigenbetrieb hat vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Die Wirtschaftspläne sind eine Anlage zum Haushaltsplan der Landeshauptstadt Schwerin. Sie bestehen aus Zusammenstellung, Vorbericht, Erfolgsplan, Finanzplan, Pläne für die einzelnen Bereiche, Übersicht über die Bereiche, Stellenübersicht und der Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe für zwei Jahre (Doppelhaushalt) aufgestellt.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Kämmerei, Finanzsteuerung

Herr Daniel Riemer
Leiter
Raum: 6.014 - B

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin