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Studium & Ausbildung

© Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

"Löwenstark in Deine Zukunft..."

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In Schwerin lässt es sich nicht nur ausgezeichnet wohnen oder wunderbar Urlaub machen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, mit einer qualifizierten Ausbildung bzw. einem dualen Studium in einem attraktiven Umfeld den Grundstein für die eigene berufliche Zukunft zu legen.

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Studien- und Ausbildungsangebote 2025

Brandmeister-Anwärter/Anwärterin

Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden
zum 1. April 2025

Brandmeister – Anwärter/Anwärterinnen

für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im Feuerwehrdienst eingestellt.

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 18 Monate und wird u.a. in den Berufsfeuerwehren Schwerin und Rostock, in der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin und im Rahmen von Praktika in anderen Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern durchgeführt.

Die spätere Verwendung erfolgt im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, in der technischen Hilfeleistung oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM). Es wird eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst angestrebt.

Anforderungen:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des Feuerwehrdienstes kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt – und
  2. den Erwerb der mittleren Reife nachweist oder die Berufsreife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsbildung erlangt hat oder die Berufsreife erlangt und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist – und
  3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  4. eine für den Feuerwehrdienst geeignete Gesellenprüfung gem. § 31 Handwerksordnung oder eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Berufsbildungsgesetz oder eine staatliche Prüfung im Sinne des § 5 Notfallsanitätergesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet, nachweist – und
  5. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  6. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  7. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  8. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  9. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.

Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

sportlich-praktischer Auswahltest:        25. Mai 2024

theoretische Eignungsüberprüfung:      27. Mai - 7. Juni 2024
(online)

Vorstellungsgespräche:                        7. Juni - 18. Juni 2024


Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.


Ihre Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
► aktueller lückenloser Lebenslauf
► Kopie Schulabschlusszeugnis
► Kopie Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Prüfungszeugnis
► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)
► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)
► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

 

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BM-A 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

Bewerbungsfristende:   4. April 2024

Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung     Silke Pagel       Tel. 0385/545 1224
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst              Stefan Krohn    Tel. 0385/5000 114

Stadtbrandoberinspektor-Anwärter/Anwärterin

Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden
zum 1. Oktober 2025 

Stadtbrandoberinspektor – Anwärter/Anwärterinnen 

für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Feuerwehrdienst eingestellt. 

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst maximal
24 Monate. Während der Ausbildung sind verschiedene Lehrgänge an diversen Lernstandorten zu absolvieren und Praktika bei anderen Berufsfeuerwehren unterschiedlicher Bundesländer vorgesehen. 

Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Verwendung im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Schwerin oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM) angestrebt. Die Übertragung von Führungsaufgaben sowohl an den Einsatzstellen als auch im internen Dienstbetrieb ist obligatorisch. Die Wohnsitznahme in der Landeshauptstadt Schwerin ist wünschenswert.

 

Anforderungen:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllt – und
  2. mindestens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist; dazu zählen insbesondere technische, naturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge wie z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Schiffstechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Versorgungstechnik, Werkstofftechnik, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen – und
  3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  4. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  5. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  6. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  7. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  8. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.

Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber/innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein mündliches Auswahlverfahren in Form eines Assessment-Centers (AC) voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft.

Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

sportlich-praktischer Auswahltest:                14. September 2024

theoretische Eignungsüberprüfung (online)     Anfang Oktober 2024

AC-Verfahren:                                             Anfang November 2024

Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

 

Ihre Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis

► Kopie Studienabschluss (Prüfungszeugnis)

► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde

► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)

► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)

► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „SBOI-A 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:  20. August 2024

 

Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Silke Pagel                    Tel. 0385/545 1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Stefan Krohn    Tel. 0385/5000 314                         E-Mail: skrohn@schwerin.de

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin

Im Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden zum 1.September 2025 Ausbildungsplätze für den Beruf 

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin

zur Verfügung gestellt.

 

Der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin wird als Teamführung auf einem Rettungswagen eingesetzt und stellt die notfallmedizinische Versorgung von Patienten bis zum Eintreffen eines Notarztes/einer Notärztin sicher. In vielen Situationen wird hierbei eigenverantwortlich gehandelt und lebensrettende Maßnahmen werden selbstständig durchgeführt. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sichern die Transportfähigkeit und wählen die geeignete medizinische Einrichtung zur weiteren Versorgung aus. Weiterhin sind sie im qualifizierten Krankentransport sowie in der Assistenz notärztlicher Maßnahmen tätig. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die theoretische und praktische Wissensvermittlung erfolgt an der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin, im Krankenhaus, sowie im Rettungsdiensteinsatz auf der Lehrrettungswache.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

 

Anforderungen:

Für die Ausbildung kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Biologie und Chemie, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Menschen ist – und
  4. den Anforderungen des Rettungsdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  5. Bereitschaft zur Nachtarbeit, sowie Dienst an Sonn- und Feiertagen im 12-Stunden-Schichtdienst zeigt – und
  6. im Besitz einer Fahrerlaubnis mindestens Klasse B (ohne Einschränkung) ist.
  7. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  8. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Rettungsdienstes durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

 

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

sportlich-praktischer Auswahltest:               14. September 2024

theoretische Eignungsüberprüfung
(online):                                                    Ende September 2024

Vorstellungsgespräche:                               Ende Oktober 2024

 

Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

 

Ihre Bewerbung:

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)

► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „NotSan 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an  ausbildung@schwerin.de


Bewerbungsfristende:
19. August 2024

 

Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung     Silke Pagel       Tel. 0385/545 1224
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst              Marcel Jerzi      Tel. 0385/5000 193

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt zum 1. Oktober 2025 Anwärter und Anwärterinnen im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes als

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin 

für den dualen Studiengang „Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung“ ein.

 

Während der Absolvierung des drei Jahre umfassenden Vorbereitungsdienstes als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung unter Anwendung der äußerst vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Beispielsweise sind hier die Bau-, Finanz-, Sozial- und Ordnungsverwaltung genannt.

Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und in einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin. Er endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

 

Anforderungen:

Als Anwärter/Anwärterin für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes der Öffentlichen Verwaltung kann eingestellt werden, wer

  1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt – und
  2. die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
  3. am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre ist (Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 37 Jahre am Einstellungstag sein). Diese Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines gem. § 9 SVG und in den Fällen mit vorliegenden Voraussetzungen nach § 7 Abs. 6 SVG.) –und
  4. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  5. Freude am Umgang mit Menschen hat – und
  6. die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt, welche im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt wird.
  7. Weiterhin darf das Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus. 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

►aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

►aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses

►Kopie Geburts- oder Abstammungsurkunde

►ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

  

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BoL2025“ an die 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:   23. September 2024

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218                       E-Mail: jbelow@schwerin.de

Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum 1.September 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Auszubildende erlernen während der 3-jährigen Ausbildung die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen und Anliegen der Bürger und Bürgerinnen bildet den Hauptbestandteil dieses Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind durch die Verwaltungsfachangestellten Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und umzusetzen. Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin organisiert und eine theoretische Wissensvermittlung erfolgt im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Computertechnik ist – und
  4. Freude am Umgang mit Menschen hat.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „VFA2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:  23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224        E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below            Tel. 0385/545-1218        E-Mail: jbelow@schwerin.de

Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum
1.September 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf 

Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste,
Fachrichtung Bibliothek 

Dieser Beruf, mit einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren, wird vorrangig in der Haupt- und Zweigstelle der Stadtbibliothek ausgebildet. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind die Erschließung, Ordnung, Verwaltung und Bereitstellung von Medien unterschiedlichster Art. Der Einsatz im Publikumsverkehr beinhaltet sowohl die allgemeinen Tätigkeiten der Ausleihe, die Erteilung von Informationen und die Beratung von Besuchern und Besucherinnen, als auch die Mithilfe bei der Organisation von Ausstellungen sowie Veranstaltungen. Die theoretische Berufsschulausbildung wird landesweit zentral in Waren (Müritz) in Blockform durchgeführt.

 

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. großes Interesse an Literatur und Geschichte zeigt und
  4. Freude am freundlichen Umgang mit Menschen aller Altersklassen hat.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische Eignungsuntersuchung, sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus.

 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „FAMI 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:     23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218                      E-Mail: jbelow@schwerin.de

Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum
1.August 2025 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf  

Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe

Die praktische Ausbildung erfolgt vorrangig im Hallenbad und es werden dabei schwerpunktmäßig folgenden Teilbereiche ausgebildet: Aufsichts-, Betreuungs-, Sanitäts- und Rettungsdienst, allgemeine Hygiene, Erteilung von Schwimmunterricht, Pflege und Wartung technischer Anlagen, Bestimmungen und Vorschriften der Bäderverwaltung. Die Fachangestellten sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Badebetriebs und haben dafür zu sorgen, dass die Haus- und Badeordnung eingehalten wird. Zu weiteren Aufgaben gehören auch die Erledigung von Verwaltungs- und Kassenarbeiten und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Ergänzende theoretische Kenntnisse werden während des Berufsschulunterrichtes in der Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) vermittelt.

Anforderungen:
Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Chemie, Mathematik, Physik, Sport, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. über gute schwimmerische Fähigkeiten verfügt– und
  4. Freude am freundlichen Umgang mit Menschen aller Altersklassen hat.

Zur eigenen Überprüfung der Berufseignung ist der Erwerb eines Schwimmzeugnisses sinnvoll. Eine Begeisterung für den Schwimmsport wird vorausgesetzt.

Auswahl- / Eignungsverfahren:
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und praktische Eignungsuntersuchung, sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus.

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► Schwimmnachweis

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich. Unvollständige, sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Allgemeine Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/stellen-ausbildung/Hinweise-zum-Auswahl-und-Bewerbungsverfahren/

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „FAfBäBe 2025“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende: 23. September 2024

 

Ansprechpartnerinnen:

Silke Pagel               Tel. 0385/545-1224        E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below       Tel. 0385/545-1218        E-Mail: jbelow@schwerin.de

Motivationstag: Nachwuchsgewinnung im Bereich Feuerwehr/Rettungsdienst am 25.05.2024

Was?

Der Dienst bei der Berufsfeuerwehr ist spannend, abwechslungs- und facettenreich. Innerhalb kürzester Zeit muss die Feuerwehr bei einem Notruf am Einsatzort eintreffen und dann situationsabhängig, flexibel und vor allem professionell auf die unterschiedlichsten Einsatzsituationen reagieren. Nicht selten entscheidet das richtige Vorgehen innerhalb von Minuten über die Gesundheit und nicht selten über das Leben von Menschen. Die Hauptaufgabe der Berufsfeuerwehr besteht im Wesentlichen aus den grundlegenden Bereichen: dem Rettungsdienst, der Gefahrenabwehr im Bereich Brandschutz, technische Hilfeleistung und Umweltgefahren, sowie dem operativen Dienst in der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg.

Nach einer Ausbildungsbewerbung bei der Feuerwehr als Brandmeister-Anwärter/Anwärterin oder Stadtbrandoberinspektor-Anwärter/Anwärterin und dem Rettungsdienst als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin muss zuerst ein Auswahlverfahren erfolgreich absolviert werden. Die Eignungsuntersuchung besteht aus folgenden Abschnitten, welche teilweise an unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden:

  • Sporttest & praktische Prüfung (physischer Fitnesstest)
  • theoretische Eignungsuntersuchung (Online)
  • ärztliche Untersuchung
  • Auswahlgespräch (teilstrukturiertes Interview)

Der Sporttest im Feuerwehr-/Rettungsdienst-Auswahlverfahren prüft die Bewerber und Bewerberinnen hinsichtlich ihrer körperlichen Belastbarkeit und Fitness. In der Regel werden dabei Disziplinen gefordert, bei denen es vor allem auf Geschwindigkeit, Reaktionsvermögen, Kraft, Ausdauer, Gleichgewichtssinn und Koordination ankommt. Es wird empfohlen, sich frühzeitig entsprechend konditionell vorzubereiten. Als Anhaltspunkt sollte darauf geachtet werden, dass ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Eignungstest mit dem regelmäßigen Trainieren begonnen wird und nach einer bestimmten Zeit das Training zu intensivieren ist.

Aus diesem Grund bietet die Landeshauptstadt einen Motivationstag an. Ziel ist es, Interessenten an einer Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr die Möglichkeit zu eröffnen, unter realen Bedingungen am Sporttest teilzunehmen.

Das Stationspersonal aus den Reihen städtischer Bediensteter, sowie eigener Auszubildender steht gern mit Rat und Tat bei der Ausführung der jeweiligen Übung zu Seite. Es werden zusätzlich Tipps für ein individuelles Vorbereitungstraining gegeben und es werden selbstverständlich Fragen zum gesamten Auswahlverfahren von den Ausbildungsverantwortlichen beantwortet.

Weiterhin wird es ein Beratungsangebot rund um alle Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Stadtverwaltung Schwerin geben. Zu Praktika und Freiwilligendienste wird ebenfalls informiert.

Wann? Wo? Wie?
 © Landeshauptstadt Schwerin_Fründt

Wir laden herzlich zum Motivationstag ein: Samstag, 25. Mai 2024 um 12:00 Uhr in der Sporthalle der Integrierten Gesamtschule „Bertolt Brecht“, 19061 Schwerin, Von-Stauffenberg-Straße 68.

Um eine Anmeldung wird bis zum 24. Mai 2024 gebeten. Nutzen Sie hierfür bitte das unten stehende Formular.

Minderjährige Interessenten können nur bei Vorlage einer unterschriebenen Erklärung der Erziehungsberechtigten am Testtag teilnehmen. Diese bitte ausgedruckt und unterschrieben mitbringen. 

Messeauftritte

Regelmäßig nehmen wir an regionalen Ausbildungs-, Studienorientierungs- und Berufsmessen und weiteren Veranstaltungen teil, um unsere vielfältigen Ausbildungsangebote und Studienmöglichkeiten zu präsentieren. 

Besucht uns am Stand der Landeshauptstadt Schwerin. Wir freuen uns auf gute und informative Gespräche auf den nächsten Fachmessen:

BOMS-Berufsorientierungsmesse am Sonnabend, 16.03.2024
9.00-13.00 Uhr
Stadthalle/Sporthalle Goethe-Gymnasium/Außengelände, Christian-Ludiwgstraße / Ludwigslust
Berufe in Uniform am Donnerstag, 04.04.2024
14.30-17.00 Uhr
B.I.Z. Am Margartenhof 14-16 / Schwerin
Jobmesse JOB & SHOP am Sonnabend, 06.04.2024
10.00-17.00 Uhr
Schlosspark-Center, Marienplatz 5-6 / Schwerin
VOCATIUM am Dienstag, 16.04. und Mittwoch, 17.04.2024
8.00-15.30 Uhr
Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Str. 118 / Schwerin
Open Air Messe ARBEIT UND MEHR am Donnerstag, 30.05.2024
14.00-17.00 Uhr
Margartenhof 14-16 / Schwerin
Berufe in Uniform am Donnerstag, 13.06.2024
14.30-17.00 Uhr
B.I.Z. Am Margartenhof 14-16 / Schwerin

SVZ-Lehrstellenbörse am Donnerstag, 12.09.2024
14.00-18.00 Uhr
Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Str. 118 / Schwerin

29. Berufsinfobörse am Donnerstag, 26.09. und Freitag, 27.09.2024
8.00-18.00 Uhr / 8.00-14.00 Uhr
Alte Reithalle, Zum Festplatz 9 / Wismar

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Personal

Frau Silke Pagel
Ausbildungsleiterin
Raum: 4.108

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1224
+49 385 545-1209
http://www.schwerin.de

Bewerbungskontakt

Bewerbungsanschrift:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

E-Mail-Adresse für Bewerbungen:

ausbildung@schwerin.de

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