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Oberbürger­meister­wahl

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist der direkte Vertreter und der Leiter der Stadtverwaltung Schwerin. Er ist ebenso Vorsitzender des Hauptausschusses.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß der Schweriner Hauptsatzung sieben Jahre.
Der amtierende Oberbürgermeister heißt Dr. Rico Badenschier.

Ergebnisse der OB-Wahl 2023

Hier finden Sie endgültigen Ergebnisse der OB-Wahl 2023

Voraussetzungen für die Wahl

Wer ist wählbar?
  • Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Wer am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Wer die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin auf Zeit oder zum Beamten auf Zeit erfüllt
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Wahlvorschläge sind mit den Formblättern der Anlage 5 einzureichen
  • Vorlage eines Führungszeugnisses (bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen)
  • Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben dem Wahlvorschlag eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat mit dem Formblatt der Anlage 6 beizufügen
Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
  • bis zum 21.März 2023, 16:00 Uhr (75. Tag vor der Wahl), schriftlich und vollständig beim Gemeindewahlleiter, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Ansprechpartner: Herr Liebknecht
  • es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich einzureichen, sodass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Bauen, Umwelt und Verkehr

Herr Bernd  Nottebaum
Gemeindewahlleiter
Raum: 6.013 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2401
+49 385 545-1749

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Bauen, Umwelt und Verkehr

Frau  Sophie Loulou Hentschel
stellv. Stadt- und Gemeindewahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 6.005 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

0385 545-1715
0385 545-1749

   
   
   
   
   

 

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