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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der 1. Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 vom 10. November 2016 18.04.2017

I. Die 1. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor einer Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 vom 10. November 2016, geändert durch die 18. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 10. März 2017, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

II. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Begründung:

In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 31. März 2017 wird das Risiko eines Erregereintrags durch Wildvögel in Gebieten, in denen seit längerer Zeit kein HPAI-Virus vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln nachgewiesen worden ist und keine Wasservogelsammlungen beobachtet werden, als gering bewertet.

Die letzten Ausbrüche der Geflügelpest, verursacht durch das hochpathogenen aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 wurden am 03.03.2017 bei einem gehaltenen Vogel und am 10.03.2017 bei Wildvögeln festgestellt.

Aufgrund dessen wurde der Erlass des Landwirtschaftsministers zur Aufstallung des Geflügels vom 17.03.2017 aufgehoben, um die vollständige Aufhebung der Anordnungen der Landkreise zur Aufstallung des Geflügels zu ermöglichen. Die aktuelle Tierseuchensituation im Landkreis Ludwigslust-Parchim erlaubt die Aufhebung der Maßnahmen im gesamten Territorium.

Nach § 37 TierGesG hat die Anfechtung meiner Anordnung keine aufschiebende Wirkung. Somit entfällt die aufschiebende Wirkung im Falle eines Widerspruchs.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.

Parchim, 13.04.2017


Rolf Christiansen
Landrat

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