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Stadt verkauft unbebautes Grundstück auf dem Großen Dreesch 06.04.2018

Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Das in unmittelbarer Nähe des Dreescher Marktes gelegene Grundstück hat eine Größe von 4.216 m².

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 98.16 „Wohnquartier Anne-Frank-Straße“, der Planreife nach § 33 BauGB erlangt hat.

Der Bebauungsplan setzt die Art der Nutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit einer GRZ von 0,4 fest und ermöglicht eine bis zu 5-geschossige Bebauung.

Der für dieses Gebiet geltende Bodenrichtwert beträgt 75,-- Euro/m².

Es wird erwartet, dass der Käufer auf dem Grundstück belegungsgebundene Mietwohnungen nach der Richtlinie über die Gewährungen von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen errichtet und dauerhaft bewirtschaftet.

Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin bereit gestellt. Interessenten für den Erwerb eines Grundstückes werden daher gebeten, die unter dem Standort Anne-Frank-Straße auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft bereit gestellten Dokumente abzurufen.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages zu bezahlen.

Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden gebeten, Ihr Angebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Frau Raubold
Tel. 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf der Grundstücke abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder die Grundstücke erneut anzubieten.

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