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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 110 "Solaranlage im Blücher Umweltpark" 29.05.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 110 " Solaranlage im Blücher Umweltpark " beschlossen.  Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 80.12 "Stern Buchholz - Blücher Umweltpark". Planungsziel ist die Änderung ehemals für sportliche Zwecke genutzter Freianlagen in eine Fläche für Fotovoltaikanlagen zur Gewinnung von Solarstrom. Wegen der Corona-Pandemie wurde die am 02.03.2020 begonnene öffentliche Auslegung unterbrochen.

Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 8. Juni bis zum 07. Juli 2020 auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung erneut öffentlich ausgelegt. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage).

Der Zugang wird nach Terminvereinbarung ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen online, per einfacher e - Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen, weil dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist.  Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Da die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Es liegen dennoch umweltbezogene Informationen in Form einer herpetologischen und ornithologischen Begutachtung vor.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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