Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Einebnung von Erdreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof 19.01.2018

Nach § 13 (6) der Friedhofsordnung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe vom 08.02.2001, im Stadtanzeiger vom 25.03.2001 veröffentlicht, zuletzt geändert am 21.04.2017, im Internet veröffentlicht am 30.06.2017, wird die Einebnung folgender Erdreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof ab Mai 2018 erfolgen.

Im Grabfeld 2-36 wird zur Einebnung die Reihe 4 aufgerufen.

Die Ruhezeiten sind abgelaufen.

Nutzungsberechtigte haben nach § 23 (2) der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen, Bepflanzungen sollen beräumt werden.

Zu beachten ist, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. Das Nutzungsrecht ist nachzuweisen.

Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten und deren Beauftragte bis zum 31.07.2018 abzuschließen.

Für alle Fragen, Antragstellungen u. ä. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Überlassungsbescheinigung für die Grabstätte ist vorzulegen.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1
montags, mittwochs und freitags    08:30 - 12:00 Uhr
donnerstags 13:00 - 18:00 Uhr (Mrz-Okt)
13:00 - 17:00 Uhr (Nov-Feb)

Telefon der Friedhofsverwaltung: 0385 64108-0

Schwerin, 10.01.2018

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

im Auftrag

Ilka Wilczek

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen