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Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 22.06.2020

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2020/ 2021 wird das Entgelt hiermit auf 25,69 EUR zzgl. der jeweils gültigen MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport

Schwerin, 22.06.2020

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