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Grundsteuerbescheide gelten auch 2019 18.01.2019

 © neuemedien/Photocase.de

Die im Januar 2018 übersandten Abgabenbescheide gelten als Mehrjahresbescheide auch 2019. Die Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2019 werden nicht in jedem Fall neu übersandt. Ein neuer Abgabenbescheid ergeht ausnahmsweise nur dann, wenn Änderungen diesen im Einzelfall erfordern. Wer der Stadtkasse bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte nicht vergessen, die Beträge aus den Mehrjahresbescheiden zu den ausgewiesenen Fälligkeiten jeweils selbst anzuweisen.

Die Stadtkasse bittet darum, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Mit einer Lastschrifteinzugsermächtigung zahlen Sie pünktlich und sicher. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie direkt online unter www.schwerin.de/stadtkasse.

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