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Insel Kaninchenwerder – Landeshauptstadt Schwerin sucht ab 2019 einen neuen Betreiber des Gasthauses inklusive Bewirtschaftung der städtischen Flächen 26.11.2018

Die unter Naturschutz stehende Insel Kaninchenwerder im Schweriner See. © Landeshauptstadt Schwerin

Die unter Naturschutz stehende Insel Kaninchenwerder im Schweriner See ist ca. 33,5 ha groß und wurde im 19.Jh. in Anlehnung an die Potsdamer Pfaueninsel vom Großherzoglichen Gartendirektor Theodor Klett zu einer attraktiven Parklandschaft umgestaltet. 1932 wurde die Insel als Schwerins  erstes Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Die Schönheit der Natur mit ihrer Topografie und der besonderen Tier- und Pflanzenwelt steht hier im Mittelpunkt. Der historische Aussichtsturm auf dem Jesarberg ermöglicht einen Blick über die Seenlandschaft und über die Insel, deren überwiegender Teil  aus Forstflächen besteht, die im Eigentum des Landes M-V stehen.

Im südlichen Hafenbereich der Insel befindet sich das zur Vermietung und unter Denkmalschutz stehende Gaststättengebäude. Der Gebäudekomplex (ca. 480 m² Nutzfläche ohne Dachgeschoss) besteht aus einem Fachwerkgebäude mit nördlichem unterkellerten Klinkeranbau sowie Saal- und Verandaanbau im südlichen Gebäudeteil. Zu den historischen Ausstattungen gehört u.a. im Keller ein gemauerter Backofen. Das Gebäude ist an die Strom- und Wasserversorgung angeschlossen und wurde zuletzt im Rahmen eines Jugendprojektes betrieben und in diversen Bereichen saniert. Die Höhe der Miete bemisst sich an der Ortsüblichkeit und ist abhängig vom geplanten Konzept.

Auf der ca. 25.533 m² großen Fläche der Landeshauptstadt Schwerin befinden sich neben dem Gasthaus weiterhin das im Jahr 2011 sanierte Sanitärgebäude, dessen Abwasser in der Pflanzenkläranlage der Insel gereinigt wird, ein als Lager genutzter Eiskeller, zwei Garagen und der Aussichtsturm.

Zu den im Mietvertrag enthaltenen Aufgaben der Bewirtschaftung gehört u.a. die Pflege und Sauberhaltung der überlassenen Flächen wie z.B. Rasenmahd, Laub- u. Müllbeseitigung, die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, die Überwachung der Pflanzenkläranlage und die Bewirtschaftung der Toilettenanlage. Der Mieter hat ebenfalls anzuzeigen, wenn die Verkehrssicherheit der Hafenanlage und die im Eigentum der Landeshauptstadt stehende Blockhütte nicht gegeben ist.  Dem Natur- und Umweltschutz gegenüber sollte er sich aufgeschlossen zeigen.

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31.01.2019 mit genauer Beschreibung zum geplanten Nutzungskonzept des Gasthauses an folgende Adresse zu richten:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Liegenschaften
z. H. Frau Meslien
Friesenstraße 29
19059 Schwerin

E-Mail: ymeslien@schwerin.de

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