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Förderaufruf der Landeshauptstadt Schwerin für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 06.10.2023

Im Rahmen der Förderung der Partnerschaft für Demokratie Schwerin im Handlungsbereich Kommune des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ruft die Landeshauptstadt Schwerin für die Förderung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Träger zur Antragstellung auf.

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der externen Koordinierungs- und Fachstelle inklusive der Verwaltung des Aktions- und Initiativfonds sowie des Jugendfonds

Folgende Aufgaben sind durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) umzusetzen:

  • Gesamtkoordination der „Partnerschaft für Demokratie“ in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt (Fachstelle Integration, Landeshauptstadt Schwerin), dem Begleitausschuss und weiteren Beteiligten der Partnerschaft
  • inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern und die Begleitung von Einzelmaßnahmen
  • Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und Kommunikation mit dem Kinder- und Jugendrat
  • Öffentlichkeits- und lokale Vernetzungsarbeit
  • Teilnahme an Programmevaluationen und programmweiten Treffen/Formaten
  • Berücksichtigung und Ausgestaltung der Förderziele 2024

Die Landeshauptstadt Schwerin nimmt zudem am Programm „Kommunales Konfliktmanagement“ teil, das als Teilmaßnahme des Programms „Demokratie leben!“ zu realisieren ist (vorbehaltlich der Fortführung der Bundesförderung). 

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Teilfinanzierung als Weiterleitung von Bundesmitteln (nicht rückzahlbarer Zuschuss).

Es ist mindestens eine Stelle mit 0,5 VZÄ für die Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle einzurichten.

Für die Umsetzung des Programms „Kommunales Konfliktmanagement“ ist ebenso eine Personalstelle einzurichten. Der Stellenumfang ist hier auf eine auskömmliche Aufgabenerfüllung auszurichten.

Die Arbeit der Koordinierungs- und Fachstelle ist in Schwerin auszuführen.

Anträge auf Förderung sind bis zum 05.11.2023 einzureichen.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen wurde auf den 10.11.2023 verlängert.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Träger werden gebeten, auf Grund der bereits bestehenden Vorhabenformulierungen vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen.

Interessierte Träger erhalten weitere Informationen zur Ausgestaltung der Förderung bei

Maren Jakobi

Leiterin Fachstelle Integration (Federführendes Amt)

mjakobi@schwerin.de

0385 545 1270.

Informationen zur aktuellen Gestaltung der „Partnerschaft für Demokratie“ sind unter www.demokratie-leben-schwerin.de einsehbar.

Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind hier einsehbar: Startseite: Bundesprogramm Demokratie leben! (demokratie-leben.de), ebenso die zu Grunde liegende Förderrichtlinie: Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (demokratie-leben.de).

 

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