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Öffentliche Auslegung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Warnitz-Forstweg“ 09.06.2017

Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Warnitz-Forstweg“ beschlossen.  Das Plangebiet liegt westlich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Schwerin-Warnitz und nördlich der Bahnlinie.  Die 0,64 ha große Fläche ist von Wohnbebauung umgeben. Mit der Satzung soll die Fläche zum Innenbereich nach § 34 BauGB erklärt werden, um Baugenehmigungen erteilen zu können.

 Der Entwurf des Innenbereichssatzung liegt in der Zeit vom 19. Juni 2017 bis zum 18. Juli 2017

 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Ein Antrag auf Normenkontrolle (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn Sie mit ihm Einwendungen geltend machen, die Sie im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

 Für die Innenbereichssatzung wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die potentiellen Auswirkungen einer Bebaubarkeit der Flächen wurden untersucht, Vermeidungsmaßnahmen beschrieben und eine Wirkungsprognose erstellt. Es wurde geprüft, ob streng geschützte Arten betroffen sind. Eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung einschließlich Beschreibung grünordnerischer Maßnahmen wurde erstellt.

 Den Satzungsentwurf und weitere Informationen finden Sie auch unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum            

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