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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 "Krebsförden Gewerbe- und Sondergebiet Grabenstraße“ 12.06.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 116 "Krebsförden - Gewerbe- und Sondergebiet Grabenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Schwerpunkt der Planung ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes als Discounter.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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