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Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung - Öffentlichkeit wird beteiligt 21.02.2019

Der Fachdienst Gesundheit erstellt gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerlandesverordnung die Liste der Gewässer, die hinsichtlich ihrer Badewasserqualität nach den Bestimmungen dieser Verordnung überwacht werden sollen. Die Badegewässerliste wird an die obere Landesgesundheitsbehörde und die zuständige Wasserbehörde gemeldet.
Nach § 11 Badegewässerlandesverordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.

Für die Badesaison 2019 werden folgende Badegewässer in der Badegewässerliste als EU- Badegewässer geführt:
Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin
Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer
Ostorfer See, Kaspelwerder
Sie haben Vorschläge oder Anregungen? Dann wenden Sie sich bitte bis 27. März 2019 an:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst/ Hygiene
PF 11 10 42
19010 Schwerin

oder direkt an Christine Schulrath
Telefon:
0385 545-2868
E-Mail:
cschulrath@schwerin.de

Die Badegewässerliste und weitere Informationen zur Badegewässerqualität finden Sie im Internet unter www.schwerin.de, Stichwort Mein Schwerin/Leben in Schwerin/Gesundheit/ Infektionsschutz & Hygiene/Umwelt- und Wasserhygiene.

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