Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Stadt vergibt Erbbaurecht für bebautes Grundstück in Groß Medewege 04.05.2018

Die Stadt vergibt Erbbaurecht für dieses bebaute Grundstück an der Hauptstraße in Groß Medewege.  © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, für eine bebaute Teilfläche des in der Gemarkung Groß Medewege an der Hauptstraße gelegenen Flurstücks 5/17 der Flur 2 ein Erbbaurecht zu vergeben.

Das ca. 3.000 m² große Grundstück ist mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Mauerwerksbau mit nicht ausgebautem Drempelgeschoss bebaut, der früher als Scheune und Garage für Landmaschinen genutzt wurde. Das Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von 1.364 m² weist erhebliche Baumängel auf und ist einsturzgefährdet. Es steht nicht unter Denkmalschutz.

Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Schwerin ist das Grundstück als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen. Es liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans, sondern im Außenbereich. Damit ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Es ist an die Wasser-, Strom- und Gasversorgung sowie die Kanalisation angeschlossen und verfügt über Stellplätze.

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 12,00 EUR/m² und wird je nach Art der künftigen Nutzung mit fünf bis sieben Prozent im Jahr verzinst.

Das Eigentum am Gebäude wird ohne Gegenwert auf den Erbbauberechtigten übertragen. Dieser trägt jedoch die Kosten des Vertrages (Notar, Gutachten, Vermessung etc.).

Ausschlaggebend für die Vergabe ist die künftige Nutzung.

Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft – Scheune Groß Medewege bereitgestellt.

Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung des Hauptausschusses der Schweriner Stadtvertretung. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe zurückzutreten, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

Interessenten werden gebeten, ihr Angebot bis zum 30.06.2018 mit Angaben zum geplanten Vorhaben an folgende Adresse zu richten:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Liegenschaften
z. H. Silke Stein
Friesenstraße 29
19059 Schwerin

Tel.: 0385 7434424
E-Mail: sstein@schwerin.de

 

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen