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Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden - Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ 29.05.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.05.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden - Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelhauses als Vollsortimenter.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung 

Bernd Nottebaum

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