Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 08.06.2017

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2017/ 2018 wird das Entgelt hiermit auf 23,07 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport

Schwerin, 01.06.2017

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen