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Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 01.06.2018

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2018/ 2019 wird das Entgelt hiermit auf 21,51 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Schwerin, 01.06.2018

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport

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