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Bekanntmachung gem. § 11 der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Schwerin vom 15.07.201 19.04.2018

Im Rahmen des Sportunterrichts wird ein verursachungsgerechtes Entgelt unabhängig von Schulart und Standort erhoben. Dieses gilt für das jeweils kommende Schuljahr und ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2018/2019 wird das Entgelt pro Stunde und Größenwert der Sportanlage hiermit auf 17,03 EUR zzgl. MwSt. festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin

Der Oberbürgermeister

Fachdienst Bildung und Sport

Schwerin, 10.04.2018

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