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Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 15.05.2023

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2023/ 2024 wird das Entgelt hiermit auf 26,61 EUR zzgl. der jeweils gültigen MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
Schwerin, 15.05.2023

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