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Förderaufruf der Landeshauptstadt Schwerin für die Trägerschaft der Beteiligungsmoderation 19.12.2023

Im Rahmen der Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Kooperation mit dem Landesjugendring M-V, als einer der Kooperationspartner im Beteiligungsnetzwerk M-V ruft die Landeshauptstadt Schwerin für die Förderung ab 01.01.2024 anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zur Antragstellung auf.

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der Beteiligungsmoderation für Kinder und Jugendliche in der Landeshauptstadt Schwerin. 

Folgende Aufgaben sind umzusetzen:

  • Eintritt in die Kooperationsvereinbarung des Beteiligungsnetzwerks M-V
  • Unterstützung und Begleitung des Kinder- und Jugendrates der Landeshauptstadt Schwerin
  • Anregung, Entwicklung und Begleitung von bedarfsgerechten Beteiligungsprozessen und -projekten unter Einbeziehung junger Menschen
  • Moderation und Begleitung von Beteiligungsprozessen und Veranstaltungen
  • Prozessevaluation und -dokumentation
  • enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring M-V, sowie weiteren Akteuren des Beteiligungsnetzwerk M-V
  • Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und anderen Partnern
  • Beratung von Jugendlichen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, der Stadtverwaltung, des Fachdienstes Jugend, diverser Institutionen, Unternehmen u. a. zur Beteiligung junger Menschen
  • kinder- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in für die Belange der Kinder- und Jugendbeteiligung relevanten Gremien
  • Unterstützung bei Konzeption, Organisation, Durchführung und Begleitung von regionalen und landesweiten Beteiligungsprojekten (z. B. KiJuPaRaBe, Jugend im Landtag/Jugend fragt nach, landesweite Fachtage, Generationendialog, regionale Beteiligungsprojekte anderer Beteiligungsmoderator*innen)

Es erfolgt die Vergabe von Zuwendungen in Form von Personal- und Sachkosten für eine Personalstelle mit dem Abschluss BA Soziale Arbeit oder vergleichbare Abschlüsse.

Das Stellenvolumen beträgt maximal 40 Stunden/Woche, wobei jeweils bis zu 20 Stunden von der Kommune und bis zu 20 Stunden vom Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert werden.

Anträge auf Förderung sind bis zum 23.01.2024 einzureichen.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Träger werden gebeten, auf Grund der bereits bestehenden Vorhabenformulierungen vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen.

Interessierte Träger erhalten weitere Informationen zur Ausgestaltung der Förderung bei

Maria-Christin Maertz
Fachbereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Prävention
Fachdienst Jugend

mmaertz@schwerin.de

0385 545-2126

Informationen zur aktuellen Gestaltung des Beteiligungsnetzwerks M-V sind unter Jugendbeteiligung - Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern (ljrmv.de) einsehbar.

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