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Offenlage des Lärmaktionsplans (3. Stufe) der Landeshauptstadt Schwerin 06.04.2020

Die Landeshauptstadt ist verpflichtet, auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in den §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, mindestens alle fünf Jahre eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Da Flug- und Industrielärm in Schwerin keine maßgeblichen Lärmquellen darstellen und das Eisenbahn-Bundesamt für den spezifischen Lärmaktionsplan Schiene zuständig ist, werden in der Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt lediglich Maßnahmen zur Reduzierung straßengebundenen Verkehrslärms festgelegt, sowie ruhige Gebiete zum Schutz gegen zukünftige Verlärmung ausgewiesen (hauptsächlich Naherholungsgebiete). Der Entwurf des Lärmaktionsplans der dritten Stufe liegt nun vor und wird zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Wegen der aktuellen Situation aufgrund des Corona-Virus ist das Stadthaus für den Bürgerverkehr geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Papierunterlage ist daher derzeit nicht möglich. Wann das Stadthaus wieder für den Bürgerverkehr öffnen wird, ist derzeit nicht absehbar.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann daher derzeit ausschließlich in digitaler Form auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.schwerin.de/bekanntmachungen

Die Auslage wurde aufgrund der aktuellen Situation auf zwei Monate verlängert. Der Planentwurf steht vom 06.04.2020 bis 05.06.2020 zur Verfügung. Während dieses Auslegungszeitraumes können von Jedermann Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich oder während der Dienststunden telefonisch zur Niederschrift vorgebracht werden. Im Rahmen einer ersten öffentlichen Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung in 2018 wurden bereits 50 Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern Schwerins auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Alle anonymisierten Vorschläge und die Ergebnisse der Prüfung sind unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung unter „Mitwirkung und öffentliche Beteiligung“ einsehbar.

Sollten Sie den Entwurf des Lärmaktionsplans nicht abrufen können, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0385 545-2454 an die Stadtverwaltung.

Landeshauptstadt Schwerin

Der Oberbürgermeister

i. V. Bernd Nottebaum

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