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Rechnungs­prüfungsamt

Wer sind wir?

Die örtliche Rechnungsprüfung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und dient der Kontrolle der Verwaltung durch die Stadtvertretung. Verantwortlich für die örtliche Rechnungsprüfung ist der Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich in seiner Aufgabenwahrnehmung des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Gemäß den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt verpflichtend einzurichten.

Das Rechnungsprüfungsamt ist Teil der Verwaltung, innerhalb der es eine besondere Dienststelle darstellt. Es ist in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig und bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Verantwortlich ist das Rechnungsprüfungsamt gegenüber der Stadtvertretung. Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß den gesetzlichen Vorschriften beraten. Mindestens einmal jährlich erstattet die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes gegenüber der Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung Bericht. Die Veröffentlichung der wesentlichen Prüfungsergebnisse erfolgt durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichtes.              

Unsere Ziele und Aufgaben

Ziele

Die örtliche Rechnungsprüfung findet nicht um ihrer selbst willen statt. Sie dient der Kontrolle der Verwaltung und der Sicherung eines rechtmäßigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.

Die Prüfungstätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Suche nach rechtswidrigem oder unwirtschaftlichem Verhalten, vielmehr soll durch die Prüfungen eine Präventivwirkung entfaltet und Verbesserungen der Verwaltungsarbeit für die Zukunft erreicht werden.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zählen:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss
  • die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt
  • die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • die laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde, ihrer Eigenbetriebe sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen
  • die Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen
  • die Prüfung, ob die im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind
  • die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres
  • die Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen

Darüber hinaus:

  • die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe sowie der Sonder- und Treuhandvermögen
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • die Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens, einer Bürgschaft oder sonst vorbehalten hat
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Rechnungsprüfungsamt

Herr Torsten Rath
Leiter
Raum: 4.079

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin