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Radverkehrskonzept 2030

Radverkehrszielnetz © PGV Dargel Hildebrandt GbR

Am 11.08.2020 hat der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin zur Drucksachennummer 00397/2020 beschlossen, dass das bestehende Radverkehrskonzept 2020 mit einem externen Gutachter aktualisiert werden soll.

Dementsprechend hat die Landeshauptstadt Schwerin, vertreten durch den Fachdienst Verkehrsmanagement, die Aktualisierung des Konzeptes, nach öffentlicher Ausschreibung, an die PGV Dargel Hildebrandt GbR in Hannover vergeben.

Das Gutachten mit Stand vom 24.03.2022 beinhaltet die folgenden wesentlichen Ergebnisse:

Der Gutachter hat eine umfangreiche Bestandsaufnahme für den Großteil des Stadtgebietes durchgeführt. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Es wurden zunächst Grundlagendaten zu den Einwohnern, den Beschäftigten, den Quellen und Zielen, der Motorisierung sowie den Pendlerströmen zusammengestellt. Daraus erfolgte die Herleitung der Verbindungen für Radverkehrspotentiale und weiter die Entwicklung eines flächenhaften Radverkehrsnetzes mit Vorrang-, Haupt- und Ergänzungsrouten.

Alsdann wurden innerhalb des Radverkehrsnetzes Lücken erfasst und der Bestand an vorhandenen Straßen und Wegen hinsichtlich möglicher Abweichungen zu jeweiligen Standards der entsprechenden Routen aufgenommen. Hier wurden Führungsformen, Belagsarten und –qualitäten, Wegebreiten und Konfliktpotentiale untersucht.

Im Ergebnis wurde ein Handlungskonzept für die städtischen Teilräume erarbeitet. Für jeden Teilraum sind entsprechende gutachterliche Empfehlungen zur Umsetzung von Maßnahmen (Handlungsbedarf) aufgeführt. Hierfür wurden die Handlungsempfehlungen einer Prioritätsbewertung unterzogen, die sich an den Erfordernissen einer anforderungsgerechten Herrichtung des Radverkehrsnetzes orientiert.

Für die Umsetzung des Radverkehrszielnetzes der Landeshauptstadt Schwerin wurden insgesamt vier Prioritätsstufen gebildet:

  • Quick-Wins
  • 1 – 3 Jahre
  • 3 – 5 Jahre
  • > 5 Jahre

Unter Quick-Wins sind Maßnahmen zu verstehen, die ohne größeren Planungsvorlauf und mit relativ geringem Kostenaufwand umsetzbar sind. In vielen Fällen bewirken diese Maßnahmen bereits eine merkliche Verbesserung bzw. einen deutlichen Sicherheitsgewinn.

In der Prioritätsstufe > 5 Jahre werden Maßnahmen zusammengefasst, die als perspektivisch anzusehen sind oder einen sehr langen Planungsvorlauf bedingen.

Entsprechend der aufgezeigten Prioritätsstufen wurden die notwendigen finanziellen Mittel unterteilt und in Tab. 32 des Radverkehrskonzeptes zusammengefasst.

Im weiteren Verlauf erfolgt ein Beratungsprozess mit den zuständigen Gremien und Akteuren (u.a. auch mit dem Radentscheid Schwerin) über die Umsetzung der nach Prioritäten eingestuften Maßnahmen. Der Stadtvertretung sind im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung die beabsichtigten investiven Maßnahmen und deren Finanzierung vorzulegen. Auch zu sonstigen Umsetzungsaktivitäten werden die politischen Gremien eingebunden.

Darüber hinaus wurden im Zuge der Erarbeitung des neuen Radverkehrskonzeptes die Möglichkeiten für das öffentliche Fahrradparken untersucht. Auch hier wurde zunächst der Bestand hinsichtlich Qualität und Auslastung erfasst und entsprechende Handlungsempfehlungen zusammengetragen.

Gleichermaßen erfolgt im weiteren Verlauf ein Beratungsprozess mit den zuständigen Gremien und Akteuren und die Anmeldung der Finanzmittel für die kommenden Doppelhaushalte.

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